Beschluss des Gemeinderats Berneck vom 13. Oktober 2026:

  1. Der Gemeinderat Berneck stellt fest, dass das Referendumsbegehren gegen das Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlage Stäpfli, Berneck, mangels ausreichender gültiger Unterschriften nicht zustande gekommen ist.
  2. Der Gemeinderat stellt fest, dass das Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlage Stäpfli, Berneck, am 29. September 2026 rechtsgültig wurde.
  3. Das Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlage Stäpfli, Berneck, wird ab 1. November 2026 angewendet.
  4. Das Nichtzustandekommen des Referendumsbegehrens, die Rechtsgültigkeit des Nutzungsreglements sowie dessen Vollzugsbeginn werden mit einer kurzen Begründung und einer Rechtsmittelbelehrung im kantonalen Amtsblatt auf der Publikationsplattform amtlich bekannt gemacht.
  5. Die Gemeinderatskanzlei wird beauftragt, gleichzeitig mit der amtlichen Publikation eine Medienmitteilung auf der Website der politischen Gemeinde Berneck zu veröffentlichen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Ziff. 1 bis 3 dieses Beschlusses kann nach Art. 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert vierzehn Tagen ab amtlicher Publikation Rekurs beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich einzureichen. Er muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung enthalten und ist zu unterzeichnen.

Kurzbegründung:

Gegen das am 17. August 2026 dem fakultativen Referendum unterstellte Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlage Stäpfli, Berneck, (Publ.-Nr. 00.275.566), ging bei der Gemeinderatskanzlei Berneck ein Referendumsbegehren ein. Dieses weist 245 Unterschriften auf, von denen 216 gültig sind. Das notwendige Quorum von 253 gültigen Unterschriften für ein Begehren auf Volksabstimmung wurde demgemäss nicht erreicht. Das Nutzungsreglement wurde somit rechtsgültig.

Weitere Informationen enthält die Medienmitteilung, die auf der Website der Gemeinde Berneck (Link) veröffentlicht ist.
 

Gemeinderat Berneck