In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass

Raphael Seitz, Büntstrasse 7a, 9442 Berneck,

auf Grundstück Nr. 2235, Büntstrasse 7a, 9442 Berneck,

(Grundeigentümer: Raphael Seitz, Büntstrasse 7a, 9442 Berneck)

die Errichtung von Stützmauern gemäss den eingereichten Planunterlagen und aufgestellten Visieren vorzunehmen beabsichtigen.

Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Bauamtsbüro zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist: Vom 14. Oktober 2026 bis und mit 27. Oktober 2026

Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Berneck schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt.