(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. der Gemeindeordnung)
 

Gegenstand:

Parkierungsreglement, Berneck, in Vollzug ab 1. Januar 2027
 

Referendumsfrist:

vom 14. September 2026 bis 23. Oktober 2026 (40 Tage)
 

Öffentliche Auflage:

Rathaus Berneck, Gemeinderatskanzlei, Büro 3, sowie Website und Publikationsplattform (www.publikationen.sg.ch)
 

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:

253 gültige Unterschriften

 

Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Publikationsplattform heruntergeladen werden.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.