(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. der Gemeindeordnung)
 

Gegenstand:

Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlagen Stäpfli, Berneck, in Vollzug ab 1. Oktober 2026

  • Beschluss des Gemeinderates Berneck vom 11. August 2026
     

Referendumsfrist:

vom 17. August 2026 bis 25. September 2026 (40 Tage)
 

Öffentliche Auflage:

Rathaus Berneck, Gemeinderatskanzlei, Büro 3, sowie Website und Publikationsplattform 
 

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:

253 gültige Unterschriften (1/10 der Stimmberechtigten)
 

Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Publikationsplattform heruntergeladen werden.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.