(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 i. V. m. Art. 6 Gemeindegesetz [sGS 151.2] und Art. 13 ff. der Gemeindeordnung)
Gegenstand:
Nutzungsreglement für die Turnhalle und die Aussensportanlagen Stäpfli, Berneck, in Vollzug ab 1. Oktober 2026
- Beschluss des Gemeinderates Berneck vom 11. August 2026
Referendumsfrist:
vom 17. August 2026 bis 25. September 2026 (40 Tage)
Öffentliche Auflage:
Rathaus Berneck, Gemeinderatskanzlei, Büro 3, sowie Website und Publikationsplattform
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
253 gültige Unterschriften (1/10 der Stimmberechtigten)
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder von der Publikationsplattform heruntergeladen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.