In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass

Ingrid und Walter Kast, Neugass 3a, 9442 Berneck,

auf Grundstück Nr. 973, Neugass 3a, 9442 Berneck,

(Grundeigentümer: Ingrid und Walter Kast, Neugass 3a, 9442 Berneck)

die Fassadensanierung des bestehenden Einfamilienhauses gemäss den eingereichten Planunterlagen und beabsichtigen.

Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Bauamtsbüro zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist: Vom 24. März 2026 bis und mit 6. April 2026

Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Berneck schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt.