In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass die
Optiprint AG, Auerstrasse 37, 9442 Berneck,
auf Grundstück Nr. 326, Auerstrasse 37, 9442 Berneck,
(Grundeigentümerin: Hinteregg Immobilien AG, Hinteregg 821, 9427 Wolfhalden)
die Errichtung neuer Kältemaschinen und Rückkühler auf dem Dach gemäss den eingereichten Planunterlagen und aufgestellten Visieren vorzunehmen beabsichtigt.
Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Bauamtsbüro zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: Vom 17. März 2026 bis und mit 30. März 2026
Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Berneck schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt.