In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass die

Politische Gemeinde Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck,

auf Grundstück Nr. 623, Rathausplatz 1, 9442 Berneck,

(Grundeigentümerin: Politische Gemeinde Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck)

die Aussensanierung des Rathauses gemäss den eingereichten Planunterlagen vorzunehmen beabsichtigt.

Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Bauamtsbüro zur Einsichtnahme auf.

Auflagefrist: Vom 6. Januar 2026 bis und mit 19. Januar 2026

Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Berneck schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt.